GEMA vs. OpenAI: Wie viel ist KI-Training mit Musikdaten wert?
GEMA fordert Lizenzzahlungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik im KI-Training – eine Grundsatzfrage für Europa.
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Worum geht es?
Mit einer Klage gegen OpenAI hat die GEMA als erste Verwertungsgesellschaft weltweit ein Musterverfahren zur Klärung der Vergütung von KI-gestütztem Content in Europa eingeleitet. Die Klage, die am 13. November vor dem Landgericht München eingereicht wurde, zielt darauf ab, rechtliche Grundsatzfragen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Daten beim KI-Training zu klären. Konkret geht es darum, dass OpenAI Songtexte ohne Lizenz wiedergibt, was nach Meinung der GEMA gegen europäisches Urheberrecht verstößt.
Prominente deutsche Musikschaffende, darunter Rolf Zuckowski und Inga Humpe, unterstützen die Klage. GEMA-CEO Dr. Tobias Holzmüller betont, dass die Werke der Künstler kein „kostenloser Rohstoff“ für die Geschäftsmodelle generativer KI-Anbieter seien.
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Unterschiedliche Rechtslagen in den USA und Europa
Der Fall hat besondere Brisanz, da in den USA das „Fair Use“-Prinzip gelten könnte, welches bestimmte Nutzungen ohne Vergütung erlaubt. In Europa jedoch sind die Regularien strenger, und das Verwerten geschützter Inhalte ohne Lizenz ist generell untersagt. Die GEMA sieht darin ein Problem: US-amerikanische Anbieter nutzen laut ihrer Einschätzung die laxere Rechtslage in den USA, um Lizenzzahlungen in Europa zu vermeiden.
Erst kürzlich gewann OpenAI in den USA einen ähnlichen Rechtsstreit gegen Nachrichtenseiten, bei dem die „Fair Use“-Argumentation den Ausschlag gab. Ob dieses Argument auch in Europa standhält, bleibt offen – zumal in der GEMA-Klage konkret urheberrechtlich geschützte Songtexte betroffen sind, deren Verwertung hierzulande klar reguliert ist.
Lizenzmodell für KI-Nutzung und mögliche Folgen
Parallel zur Klage hat die GEMA ein eigenes Lizenzmodell für generative KI entwickelt. Es basiert auf einer 30-Prozent-Beteiligung an allen Netto-Einnahmen, die KI-Modelle durch die Nutzung geschützter Werke generieren. Das Modell bezieht sich sowohl auf das KI-Training als auch auf die Verwendung KI-generierter Musik. Eine kürzlich veröffentlichte GEMA-Studie sieht durch generative KI-Produkte bis zu 27 Prozent der Einnahmen von Urhebern gefährdet. Für die GEMA-Mitglieder und ihre Partner in Frankreich könnte dies bis 2028 einen Verlust von bis zu 2,7 Milliarden Euro bedeuten.
Ausblick
Die Klage der GEMA könnte für Klarheit in der Frage sorgen, wie die Vergütung von urheberrechtlich geschützten Werken bei KI-Systemen in Europa zu handhaben ist. Sollte die GEMA Erfolg haben, könnte dies weitreichende Folgen für den Umgang von KI-Unternehmen mit lizenzierten Inhalten haben – und möglicherweise als Muster für andere europäische Verwertungsgesellschaften dienen.
Short
- Die GEMA hat eine Klage gegen OpenAI eingereicht, um die Vergütung urheberrechtlich geschützter Musikdaten im KI-Training zu klären.
- Die Klage bezieht sich darauf, dass OpenAI Songtexte ohne Lizenz wiedergibt und damit europäisches Urheberrecht verletzt.
- In Europa gelten strengere Regularien als in den USA, wo das „Fair Use“-Prinzip ähnliche Fälle ermöglicht.
- Die GEMA hat ein Lizenzmodell entwickelt, das eine 30-Prozent-Beteiligung an KI-generierten Einnahmen vorsieht, um Urheberrechte zu schützen.
- Der Fall könnte als Musterbeispiel für europäische Verwertungsgesellschaften dienen und den Umgang von KI-Unternehmen mit lizenzierten Inhalten beeinflussen.