Brandenburg testet KI für die Polizei
Gesichtserkennung ja – aber nur mit Auflagen? Was der neue KI-Kurs wirklich bedeutet

gpt-image-1 | All-AI.de
EINLEITUNG
Brandenburgs Polizei will stärker auf Künstliche Intelligenz setzen – bleibt dabei aber vorsichtig. Polizeipräsident Oliver Stepien sieht großes Potenzial, fordert aber klare Regeln. Innenminister René Wilke will die rechtlichen Grundlagen bis 2027 überarbeiten. Statt großer Datenanalyse-Plattformen steht vor allem Gesichtserkennung zur Debatte – mit engen Grenzen und viel Skepsis.
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Erste Einsätze im Alltag
Aktuell nutzt Brandenburgs Polizei KI vor allem dort, wo es um Zeitersparnis geht. Bei Vernehmungen übernimmt ein KI-System die Transkription, also die Verschriftlichung von Ton- oder Videoaufnahmen. Das spart Arbeit und gibt den Ermittlern mehr Freiraum für ihre eigentlichen Aufgaben. In Zukunft sollen solche digitalen Helfer weiter ausgebaut werden – aber nicht ohne Plan. Polizeichef Stepien fordert, dass es ein einheitliches Verständnis von KI gibt, mit klaren Regeln und Rechten für den Einsatz.
Auch neue Technik wird derzeit ausprobiert. Unter anderem sollen Bodycams breiter eingesetzt werden. Und es gibt Überlegungen, besonders geschulte Polizisten mit sehr gutem Erinnerungsvermögen für Gesichter gezielt bei der Auswertung von Aufnahmen einzusetzen. Diese sogenannten „Super Recognizer“ sollen helfen, Verdächtige schneller zu identifizieren. Der Ansatz: erst klein testen, dann bei Erfolg erweitern.
Gesichtserkennung – unter Auflagen
Ein weiteres Thema ist automatische Gesichtserkennung. Denkbar ist der Einsatz etwa dann, wenn Täter auf der Flucht sind. In solchen Fällen könnte eine Software helfen, Gesichter aus Videoaufnahmen mit Fahndungsfotos abzugleichen. Sowohl Innenminister Wilke als auch Polizeipräsident Stepien sehen darin eine sinnvolle Unterstützung – aber nur unter strengen Bedingungen.
Die Technik soll keinesfalls im Alltag oder flächendeckend zum Einsatz kommen. Sie darf nicht dazu führen, dass Unbeteiligte erfasst oder überwacht werden. Datenschützer hatten in der Vergangenheit bereits Bedenken geäußert – etwa wenn Kameras dauerhaft in Bahnhöfen mitlaufen. Die Landesregierung betont, dass solche Systeme nur in klar definierten Einzelfällen genutzt werden sollen. Eine gesetzliche Grundlage dafür fehlt bisher noch.
Große Plattformen bleiben außen vor
Brandenburg will außerdem auf Analyse-Software aus den USA verzichten. Systeme wie Palantir, die in anderen Bundesländern genutzt werden, stehen wegen Datenschutzrisiken in der Kritik. Die Software kann große Mengen an Daten verknüpfen und Zusammenhänge sichtbar machen – theoretisch hilfreich, praktisch aber auch problematisch. Innenminister Wilke sieht den Einsatz solcher Programme kritisch und setzt lieber auf kleinere, klarer steuerbare Lösungen.
Das neue Polizeigesetz, das bis 2027 überarbeitet werden soll, soll den Rahmen für künftige KI-Projekte schaffen. Bis dahin will Brandenburg vorsichtig vorgehen, erproben, evaluieren – und erst dann entscheiden, was in den Regelbetrieb übernommen wird.
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KURZFASSUNG
- Brandenburg testet KI-Systeme bei der Polizei, etwa zur Transkription von Vernehmungen oder für Gesichtserkennung bei Fahndungen.
- Gesichtserkennung soll nur in Einzelfällen und unter strengen Auflagen zum Einsatz kommen – eine gesetzliche Grundlage fehlt noch.
- Große Analyse-Plattformen wie Palantir sollen bewusst nicht genutzt werden, der Fokus liegt auf datensparsamen Lösungen.
- Bis 2027 will das Land ein neues Polizeigesetz mit klaren Regeln für den KI-Einsatz erarbeiten.