Anthropic muss sich in den USA weiter gegen eine geplante Sammelklage zu seinen früheren Claude-Max-Abos verteidigen. Bundesrichter Alex G. Tse entschied am 6. November, dass die Werbung mit dem Fünf- oder Zwanzigfachen der Pro-Nutzung Kunden in die Irre führen konnte.
Zwei Klicks bis zur Erklärung
Anthropic verlangte für Max 5x monatlich 100$, für Max 20x waren es 200$. Wer jeden Monat zahlt, durfte die beworbene Mehrnutzung nach Ansicht des Richters auf den ganzen Monat beziehen. Auf der Verkaufsseite stand ein allgemeiner Hinweis auf Nutzungslimits. Dass sich die Faktoren auf jeweils fünf Stunden bezogen, erfuhren Kunden erst zwei Links weiter im Hilfebereich.
Kahn zufolge konnte eine einzige voll ausgeschöpfte Sitzung mit Max 20x rund 15% seines Wochenkontingents verbrauchen. Für Claude Sonnet 4 errechneten die Kläger Karl Kahn und Solomon Smith beim früheren Max 5x rund das 3,5-Fache des Pro-Wochenkontingents. Beim früheren Max 20x kamen sie auf rund das Sechsfache.
Anstelle des Vierfachen (5x vs. 20x) war es in der Realität also nicht einmal das doppelte Kontingent.
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Welche Vorwürfe das Gericht weiter prüft
Tse ließ unter anderem die Vorwürfe der fahrlässigen Irreführung und des Vertragsbruchs weiterlaufen. Andere Ansprüche wies er ab und gab den Klägern bis zum 2. Dezember Zeit, ihre Klage zu überarbeiten.
Der Beschluss betrifft zunächst die Frage, welche Ansprüche das Gericht weiter prüft. Ob Anthropic dafür haftet und ob das Verfahren als Sammelklage geführt wird, entscheidet sich später.
Anthropic nennt die Zeiträume heute direkt
Seit Ende Oktober heißen die Tarife Max und Ultra. Das 20x-Versprechen ist von der Preisseite verschwunden. Dort nennt Anthropic für Ultra jetzt das Zehnfache des Pro-Wochenkontingents. Für verifizierte Ultra-Konten entfällt das Fünf-Stunden-Limit. Bei Max weist die Preisseite die fünffache Pro-Nutzung je fünf Stunden und je Woche aus.
