Das US-Verteidigungsministerium darf Anthropic nicht länger als nationales Lieferkettenrisiko einstufen. Eine Bundesrichterin erklärte die Maßnahme für rechtswidrig, da das Pentagon damit lediglich auf die Weigerung des Unternehmens reagiert habe, KI-Modelle für autonome Waffen freizugeben.
Vergeltung statt Sicherheitsrisiko
Richterin Rita F. Lin vom US-Bezirksgericht in Kalifornien urteilte, die Einstufung durch das Pentagon sei willkürlich erfolgt. Die Regierung habe im Prozess keine Beweise dafür vorgelegt, dass Anthropic seine Technologie sabotieren wolle.
Zudem fehle dem Unternehmen unbestritten der technische Zugriff, um ausgelieferte Modelle nachträglich zu manipulieren. Die Richterin bewertete die Maßnahmen stattdessen als unzulässige Vergeltung für die politische Haltung des Unternehmens.
In der gerichtlichen Begründung heißt es dazu: »Der bloße Verweis auf nationale Sicherheit ist kein Freibrief, Regierungskritiker zu bestrafen.« Die weitreichende Sperre verletze Anthropic in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung und auf ein ordentliches Verfahren.
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Streit um Massenüberwachung
Auslöser des Rechtsstreits war eine vertragliche Auseinandersetzung. Anthropic hatte dem Militär die Nutzung seines KI-Modells Claude zwar weitgehend gestattet, zog aber bei zwei konkreten Anwendungen eine Grenze: der Massenüberwachung von US-Bürgern und dem Einsatz in tödlichen, vollständig autonomen Waffensystemen.
Die US-Regierung ordnete daraufhin an, dass sämtliche Bundesbehörden die Technologie von Anthropic ausmustern müssen. Verteidigungsminister Pete Hegseth forderte zudem alle Rüstungsunternehmen auf, ihre Geschäftsbeziehungen zu dem KI-Anbieter abzubrechen.
Pentagon darf weiterhin andere Anbieter wählen
Das Gericht blockiert nun die Umsetzung dieser Direktiven dauerhaft. Die Entscheidung schränkt die prinzipielle Beschaffungsfreiheit des Militärs allerdings nicht ein.
Das Pentagon ist nicht verpflichtet, weiterhin Modelle von Anthropic zu nutzen, und kann über reguläre Vergabeverfahren auf Modelle anderer Entwickler umsteigen. Ob die Regierung gegen das Urteil in Berufung geht, ist noch offen.
