Claude darf nicht mehr singen: Streit um Songtexte beendet

Anthropic und Musikverlage einigen sich: Claude darf keine urheberrechtlich geschützten Texte mehr nutzen. Die Debatte um KI und Urheberrecht geht weiter.

Kurzfassung | Caramba, 03.01.25
Anthropic Songtexte
Flux Schnell | All-AI.de

Worum geht es?

Ein Kompromiss im Streit um KI und Urheberrecht

Das KI-Unternehmen Anthropic hat sich mit großen Musikverlagen wie der Universal Music Group und Concord Music Group auf ein Verbot geeinigt: Der KI-Chatbot Claude darf keine urheberrechtlich geschützten Songtexte mehr ausgeben oder verarbeiten. Die grundsätzliche Frage nach der Nutzung von Songtexten für KI bleibt jedoch weiter offen.

Die Einigung kam zustande, nachdem Musikverlage Anthropic 2023 verklagt hatten. Der Vorwurf: Claude habe Songtexte von mehr als 500 Titeln, darunter Werke von Künstlern wie Katy Perry und den Rolling Stones, ohne Erlaubnis wiedergegeben. Die Vereinbarung verpflichtet Anthropic, sicherzustellen, dass Claude keine geschützten Inhalte ausgibt oder neue Inhalte erstellt, die darauf basieren.

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Schutzmaßnahmen und Meldeverfahren

Anthropic betont, dass die Einhaltung von Urheberrechtsgesetzen eine hohe Priorität hat. Das Unternehmen hat laut eigener Aussage bereits umfassende Schutzmaßnahmen implementiert, um Verletzungen zu verhindern. Sollten dennoch Verstöße auftreten, sieht die Einigung ein Meldeverfahren vor: Musikverlage können schriftlich auf Probleme hinweisen, die Anthropic dann schnell bearbeiten muss.

Allerdings bleibt die zentrale Frage nach dem Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Daten ungeklärt. Anthropic beruft sich weiterhin auf das Prinzip des „Fair Use“, also eine rechtlich erlaubte Nutzung von geschütztem Material, während Musikverlage eine Lizenzierung verlangen. Ein Urteil, das Klarheit schafft, steht noch aus.

Deutschland: GEMA geht gegen OpenAI vor

Der Konflikt zwischen KI-Unternehmen und Rechteinhabern ist längst international. In Deutschland hat die Verwertungsgesellschaft GEMA im November 2024 eine Klage gegen OpenAI eingereicht. Auch hier steht der Vorwurf im Raum, dass Songtexte ohne Lizenz für die Modelle genutzt werden.

OpenAI hatte im Mai 2024 mit dem „Media Manager“ ein Tool angekündigt, das Rechteinhabern ermöglichen sollte, ihre Inhalte vom KI-Training auszuschließen. Seitdem gab es jedoch keine weiteren Updates – was die Skepsis vieler Rechteinhaber verstärkt. Die GEMA betrachtet ihre Klage als Präzedenzfall, um eine grundsätzliche Regelung für die Vergütung von KI-Nutzungen zu erzwingen.

Ausblick / Fazit

Fortschritt mit Einschränkungen

Die Einigung zwischen Anthropic und den Musikverlagen zeigt, dass Kompromisse möglich sind, auch wenn wesentliche Fragen weiter ungeklärt bleiben. Während KI-Unternehmen versuchen, sich durch Schutzmaßnahmen abzusichern, fordern Rechteinhaber klare Lizenzregelungen und Vergütungsmodelle.

Für Nutzer von KI-Diensten wie Claude oder ChatGPT bedeutet dies vorerst weniger Funktionalität, insbesondere in Bereichen wie Musik oder kreativer Textproduktion. Langfristig könnte der Ausgang solcher Streitigkeiten darüber entscheiden, wie frei und flexibel KI in Zukunft eingesetzt werden kann. Die Branche bleibt in Bewegung – und mit ihr die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

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Kurzfassung

  • Anthropic und Musikverlage haben sich darauf geeinigt, dass der KI-Chatbot Claude keine geschützten Songtexte mehr ausgeben darf.
  • Die Einigung sieht Schutzmaßnahmen und ein Meldeverfahren für urheberrechtliche Verstöße vor.
  • Die grundsätzliche Frage nach der Lizenzierung von KI-Training mit geschütztem Material bleibt ungeklärt.
  • Ähnliche Konflikte gibt es international, etwa die GEMA-Klage gegen OpenAI in Deutschland.
  • Der Ausgang dieser Streitigkeiten könnte die Zukunft der KI-Nutzung und Lizenzierung bestimmen.

Quellen

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