Finanzämter trainieren KI bald mit deinen Steuerdaten
Das neue Jahressteuergesetz 2026 weicht den Datenschutz auf und erlaubt Behörden den Zugriff auf reale Bürgerdaten.

Das Bundesfinanzministerium erlaubt den Finanzämtern künftig das Training von KI-Modellen mit echten Bürgerdaten. Der im Mai veröffentlichte Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 lockert dafür den Datenschutz, um die massenhafte Bearbeitung von Steuererklärungen zu beschleunigen.
Reale Daten statt künstlicher Tests
Der Kern des neuen Vorhabens ist eine gezielte Anpassung des Paragrafen 29c in der Abgabenordnung. Bislang verhinderte die strenge Zweckbindung der Datenschutz-Grundverordnung den Einsatz echter Steuerdaten für die KI-Entwicklung weitgehend. Die Behörden erhalten jetzt die gesetzliche Erlaubnis, automatisierte Verfahren mit ungeschwärzten Informationen zu überprüfen und anzupassen.
Entwickler in den Verwaltungen greifen dafür in Zukunft auf unveränderte Datensätze zurück. Fiktive Testdaten liefern bei der Verknüpfung verschiedener behördlicher Systeme oft ungenaue Ergebnisse. Ein modernes KI-System benötigt zwingend die realen Datenstrukturen, um steuerrechtliche Zusammenhänge korrekt zu verarbeiten.
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Feste Löschfristen und menschliche Kontrolle
Um den Schutz sensibler Finanzdaten dennoch zu gewährleisten, verankert der Gesetzgeber eine strikte zeitliche Grenze im Gesetz. Spätestens ein Jahr nach Abschluss einer Entwicklungsmaßnahme müssen die verantwortlichen Stellen sämtliche personenbezogenen Trainingsdaten unwiderruflich löschen. Die Erstellung dauerhafter Bürgerprofile für Forschungszwecke ist damit ausgeschlossen.
Die KI-Modelle fungieren im alltäglichen Steuerverfahren zudem ausschließlich als digitale Vorprüfer. Sie sollen in erster Linie Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten in den Daten aufdecken. Rein maschinelle Steuerbescheide, die zum Nachteil der Bürger ausfallen, schließt der Entwurf explizit aus. Die finale Prüfung und Entscheidung obliegt weiterhin einem menschlichen Sachbearbeiter im Finanzamt.
Mehr Förderung für die Wirtschaft
Neben der internen behördlichen Digitalisierung sieht das Gesetzespaket auch weitreichende finanzielle Anreize für die freie Wirtschaft vor. Die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen steigt deutlich an. Künftig können Betriebe bis zu 25 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in Forschung und Entwicklung steuerlich geltend machen.
Bisher lag diese Obergrenze bei lediglich 15 Millionen Euro. Das Finanzministerium möchte durch diese Anhebung private Investitionen in Zukunftstechnologien wie KI, Halbleitertechnik und erneuerbare Energien langfristig im Inland halten.