Perplexity Daten gehen an Google und Meta

Perplexity soll Chatverläufe an Google und Meta weiterleiten

Eine neue Klage wirft der KI-Suchmaschine vor, Nutzerdaten selbst im Inkognito-Modus abzugreifen.

Andreas Becker Nano Banana
Perplexity Daten gehen an Google und Meta

Das KI-Unternehmen Perplexity sieht sich vor einem Bundesgericht in San Francisco einer neuen Sammelklage ausgesetzt. Laut einem Bericht von Bloomberg sollen versteckte Tracker auf der Plattform private Nutzergespräche heimlich an Meta und Google übermitteln.

Heimlicher Datenabfluss beim Login

Die Vorwürfe gegen den Anbieter der KI-Suchmaschine zielen auf die grundlegende Datenverarbeitung ab. Bereits beim Aufruf der Startseite und dem anschließenden Login lädt Perplexity den Gerichtsakten zufolge Tracker auf die Endgeräte. Diese Code-Schnipsel verschaffen Drittanbietern direkten Zugriff auf die Konversationen mit dem KI-Modell.

Besonders brisant ist der Umgang mit den Privatsphäre-Einstellungen. Der Datenabfluss an die Werbenetzwerke findet laut der Klage selbst dann statt, wenn Anwender den Inkognito-Modus aktivieren. Die Kläger werten dieses Vorgehen als direkten Verstoß gegen kalifornische Datenschutzgesetze.

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Sensible Finanzdaten in den Prompts

Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist die Klage eines Mannes aus dem US-Bundesstaat Utah. Er teilte vertrauliche Finanz- und Steuerinformationen in seinen Prompts mit dem KI-Modell. Durch die integrierten Tracker landeten diese sensiblen Eingaben bei den Werbekonzernen. Lässt das Gericht die Klage zu, können sich weitere betroffene Nutzer dem Verfahren anschließen.

Die involvierten Unternehmen positionieren sich unterschiedlich zu den Anschuldigungen. Meta verweist lediglich auf bestehende Richtlinien, die Werbetreibenden die Übermittlung sensibler Nutzerdaten untersagen. Google verweigert aktuell jegliche Stellungnahme zu dem Fall.

Perplexity wehrt sich derweil gegen die Darstellung. Sprecher Jesse Dwyer erklärt, dem Unternehmen liege die Klageschrift bisher nicht vor. Gleichzeitig verteidigt er die Technik der Plattform und betont: »We have not been served any lawsuit that matches this description, so we are unable to verify its existence or claims.« Das rechtliche Verfahren steht damit noch ganz am Anfang.

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