Google-Logo und ein Hammer

Deutsches Gerichtsurteil: Google haftet für erfundene KI Antworten

Die neue »AI Overview« erfindet Fakten und schadet damit Nutzer. Das Landgericht München I hat dazu ein Urteil gefällt.

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Google-Logo und ein Hammer

Das Landgericht München I stuft Google bei fehlerhaften Inhalten in seinen KI-generierten Suchübersichten als unmittelbaren »Störer« ein. Damit muss der Konzern künftig direkt für erfundene Behauptungen und Rufschädigungen einstehen, die das KI-Modell eigenständig generiert. Das Urteil vom 28. Mai 2026 gilt als erste rechtliche Einordnung dieser neuen Suchfunktion in Deutschland.

KI-Übersicht ist mehr als ein bloßes Suchergebnis

Im konkreten Fall (Az. 26 O 869/26) wehrten sich zwei Münchner Verlage gegen die sogenannte »AI Overview« von Google. Das Feature brachte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung.

Die KI verknüpfte dabei Informationen von tatsächlichen unseriösen Anbietern mit den Klägern - obwohl solche Zusammenhänge in den zugrundeliegenden Quellen gar nicht existierten.

Das Gericht sieht in diesen KI-Übersichten eine grundlegend neue Qualität der Informationsbereitstellung. Die etablierte BGH-Rechtsprechung zur eingeschränkten Haftung von Suchmaschinen greift hier nicht mehr.

Laut dem Urteil präsentiert Google keine reinen Fremdinhalte mehr. Vielmehr wertet der Konzern diese Quellen durch eigene KI-Modelle aus und formt daraus eine in sich geschlossene neue Antwort.

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Eigenverantwortung der Nutzer reicht nicht aus

Google argumentierte in der Verhandlung, Nutzer könnten die generierten Informationen über die bereitgestellten Links selbst überprüfen. Die Richter wiesen diesen Einwand deutlich zurück.

Eine generierte KI-Antwort ist nach Ansicht der Kammer aus sich heraus verständlich und liefert eine abgeschlossene Aussage. Die bloße Möglichkeit einer späteren Überprüfung befreit den Anbieter nicht von der unmittelbaren Haftung. Ohne diese Pflicht entstünde für Betroffene zudem eine juristische Lücke.

Kläger könnten die Betreiber der verlinkten Websites nicht belangen, da diese die falsche Behauptung nie aufgestellt haben. Eine Klage gegen den Suchmaschinenbetreiber würde ohne die nun festgestellte direkte Haftung ebenfalls ins Leere laufen.

Fehlende Quellentreue als technisches Grundproblem

Dieses Münchner Urteil trifft einen wunden Punkt aktueller KI-Modelle. Eine Analyse des Start-ups Oumi zeigt die Fehleranfälligkeit von Googles Suchfunktion. Das zugrundeliegende Modell Gemini 3 liefert zwar in 91 Prozent der Fälle korrekte Antworten.

Bei Milliarden von Suchanfragen resultiert diese Fehlerquote jedoch in unzähligen falschen Aussagen. Zudem belegten die verlinkten Quellen in 56 Prozent der korrekten Antworten die Aussagen von Gemini 3 überhaupt nicht.

Die KI erzeugt demnach Texte, deren Ursprung sich nicht transparent nachvollziehen lässt. Das stützt die juristische Sichtweise, dass des KI-Modell eigenständige Aussagen trifft.

Google muss als Konsequenz des Münchner Verfahrens 80 Prozent der Prozesskosten tragen.

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