Eine Blackbox von der Gema aufgeschlagen

GEMA siegt gegen OpenAI

Das Münchner Urteil beweist: Die KI speichert mehr, als sie zugibt – mit teuren Folgen.

Andreas Becker Nano Banana
Eine Blackbox von der Gema aufgeschlagen

Paukenschlag in München: Die GEMA hat einen wichtigen Sieg gegen OpenAI errungen. Das Landgericht München I entschied, dass ChatGPT Urheberrechte verletzt, indem es deutsche Liedtexte ohne Lizenz wiedergibt. Dieses Urteil könnte weit über die Musikbranche hinaus Wellen schlagen.

Das Urteil: KI darf nicht einfach kopieren

Das Landgericht München I hat heute, am 11. November 2025, ein wegweisendes Urteil gefällt (Az. 42 O 14139/24). OpenAI muss es unterlassen, bestimmte urheberrechtlich geschützte Liedtexte in Deutschland über ChatGPT zu verbreiten. Konkret ging es in der Klage der GEMA um neun deutsche Songtexte, die das KI-Modell exakt oder fast identisch wiedergeben konnte.

Das Gericht stellte fest, dass die KI diese Texte "memorisiert" hat. Das bedeutet, das Modell hat die Daten nicht nur zum Lernen genutzt, sondern sie direkt gespeichert und abrufbar gemacht. OpenAI wurde neben der Unterlassung auch zur Auskunftserteilung und zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Kläger sehen darin einen klaren Verstoß gegen das Urheberrecht.

Streitpunkt "Memorisierung": Lernen oder Speichern?

Der Fall trifft den Nerv der aktuellen KI-Debatte. KI-Entwickler argumentieren oft, dass ihre Modelle Daten nur zum "Lernen" verwenden, ähnlich wie ein Mensch. Sie würden Muster erkennen, aber keine Inhalte speichern.

Die GEMA konnte jedoch nachweisen, dass ChatGPT die Texte auf Anfrage fast wortwörtlich ausspuckte. Das Gericht folgte dieser Argumentation. Es sah einen Unterschied zwischen dem Erlernen von Strukturen und dem simplen Abspeichern und Wiedergeben von geschütztem Material. Genau dieser Punkt macht das Urteil so brisant.

Ein Signal für Europa

Die GEMA feiert die Entscheidung als "erstes KI-Grundsatzurteil in Europa". Es ist ein starkes Signal an alle Entwickler von KI-Modellen. Sie können nicht länger argumentieren, das Training ihrer Systeme sei eine Blackbox. Wenn geschützte Inhalte 1:1 herauskommen, liegt eine Rechtsverletzung vor.

Das Urteil könnte den Druck auf OpenAI und Konkurrenten erhöhen, ihre Trainingsdaten offenzulegen. Die geforderte Auskunftserteilung ist dabei ein wichtiges Werkzeug für Rechteinhaber. Die Entscheidung aus München zeigt deutlich: Auch für die mächtigsten KI-Systeme gelten die europäischen Urheberrechtsregeln.

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