Die EU zeigt in Person auf einen Programmierer

EU verschärft Haftung für KI-Code massiv

Wer Software verkauft, haftet künftig direkt für Schäden, unabhängig von Fahrlässigkeit oder technischer Komplexität.

Andreas Becker Nano Banana
Die EU zeigt in Person auf einen Programmierer

Der Welpenschutz für die Softwarebranche endet. Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung stuft Software juristisch als vollwertiges Produkt ein. Entwickler und IT-Dienstleister haften damit direkt für Bugs oder Sicherheitslücken. Das zwingt die gesamte Branche zu neuen Verträgen und Updates.

Info: Es geht um die EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853, die bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der entsprechende Entwurf ist fertiggestellt, muss aber noch verabschiedet werden. Zu bedenken ist, dass auch Produkte betroffen sind, die jetzt entwickelt werden, aber erst nach diesem Datum auf den Markt kommen.

Schluss mit der Dienstleister-Ausrede

Lange zogen sich Softwarehäuser auf den Status als reine Dienstleister zurück. Damit ist jetzt Schluss. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der digitale Produkte mit physischen Waren gleichstellt. Die Marschroute aus dem Verbraucherschutzministerium ist eindeutig. Ein Fehler in der App wiegt juristisch so schwer wie ein defektes Haushaltsgerät.

Die Umsetzung der EU-Produkthaftungsrichtlinie senkt die Hürden für Klagen drastisch. Geschädigte müssen keine Fahrlässigkeit mehr beweisen. Der Fehler im Produkt genügt für Ansprüche. Das gilt explizit auch für Systeme mit künstlicher Intelligenz.

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Die Lieferkette gerät unter Druck

Besonders kritisch ist die Lage für Zulieferer. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt die neue Dynamik. Ein Autohersteller verbaut Sensoren, die wiederum mit der Software eines Dritten laufen. Versagt das System, sucht sich der Geschädigte seinen Gegner künftig aus. Er verklagt den Autobauer, den Sensor-Lieferanten oder direkt den Software-Hersteller.

Rechtsexperten warnen vor diesem Szenario. Die Haftung schlägt voll auf die Entwickler durch. Wer Code für kritische Infrastrukturen oder Hardware liefert, steht plötzlich im Fokus der Produkthaftung.

Updates werden zur Rechtspflicht

Die Gesetzesänderung erzeugt einen Zwang zur Produktpflege. Es geht nicht mehr nur um neue Funktionen. Anbieter müssen Sicherheitslücken schließen, um ihr finanzielles Risiko zu begrenzen.

Anwälte weisen darauf hin, dass Updates damit verpflichtend sind. Das Prinzip "Ship and Forget" wird zum unkalkulierbaren Risiko. Wer seine Software nach dem Release vernachlässigt, zahlt im Schadensfall drauf.

Das Problem mit der Blackbox

Ein technisches Detail bleibt juristisch heikel. Bei künstlicher Intelligenz ist oft unklar, wie Entscheidungen zustande kommen. Diese "Blackbox" schützt vor Gericht jedoch nicht. Mangelnde Transparenz ist keine Entschuldigung für Schäden.

Forscher vom Fraunhofer IAO sehen in "Explainable AI" einen Ausweg. Damit sollen Entscheidungswege nachvollziehbar werden. Das ist technisch oft ein Kompromiss. Wer Modelle vereinfacht, verliert an Leistung. Zudem weigern sich viele Firmen, ihre Algorithmen offenzulegen. Sie berufen sich auf Geschäftsgeheimnisse. In einem Haftungsprozess könnte genau diese Verschwiegenheit zum Problem werden.

Fazit

Die neue Rechtslage verlangt Professionalität. Unternehmen müssen ihre Verträge anpassen und Haftungsketten genau prüfen. Der Code ist kein flüchtiges Gut mehr. Er ist ein Produkt mit allen Konsequenzen.

Hinweis: Dies ist keine juristische Beratung, sondern eine Zusammenfassung, die aufzeigt, welche Auswirkungen die neuen Gesetze haben könnten.

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