Die Menschenrechtsorganisation HateAid geht juristisch gegen den Verkauf von Datenbrillen mit integrierten Kameras vor. Im Zentrum der Strafanzeige stehen die aktuellen Modelle von Meta und Ray-Ban, die nach Auffassung der Kläger als Spionagegeräte gegen deutsche Gesetze verstoßen.
Verdeckte Kameras im Alltag
HateAid hat die Anzeige bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt am Main eingereicht. Sie richtet sich gegen Verantwortliche von Meta, Ray-Ban und Oakley. Auch große deutsche Händler wie Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt stehen im Fokus.
HateAid beruft sich auf das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz. Dieses verbietet den Verkauf von Kommunikationsanlagen, die als Alltagsgegenstände getarnt heimlich Personen aufzeichnen können.
Das im September 2025 vorgestellte Modell »Ray-Ban Meta Wayfarer Gen 2« unterscheidet sich äußerlich kaum von einer gewöhnlichen Sonnenbrille. Meta hat in den Rahmen jedoch eine Kamera, fünf Mikrofone und Lautsprecher integriert. Nutzer können damit dreiminütige Videos in 3K-Auflösung aufnehmen.
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Streit um die Aufnahme-LED
Meta stattet die Brillen mit einer weißen LED aus, die bei Aufnahmen leuchtet. Laut Hersteller lässt sich diese nicht abschalten. Wird die Leuchte abgedeckt oder manipuliert, soll sich die Kamera automatisch blockieren.
HateAid hält diese Schutzvorkehrung für unzureichend. Die kleine LED sei im Alltag leicht zu übersehen. Zudem kursieren im Netz bereits Anleitungen, wie sich der Mechanismus umgehen lässt.
Die Organisation fordert deshalb ein »Safety by Design«. Die Brillen müssten etwa durch eine farbliche Kennzeichnung der Kameras eindeutig erkennbar sein. Im Hintergrund steht die Sorge vor digitaler Gewalt durch heimliche Aufnahmen in Bahnen, Schwimmbädern oder Umkleiden, die anschließend im Internet landen. Begleitend sammelt HateAid in einer Petition Unterschriften für einen Vertriebsstopp.
Behörden prüfen noch
Ob die integrierte LED den gesetzlichen Vorgaben ausreicht, muss nun juristisch geklärt werden. Die Bundesnetzagentur sieht derzeit kein generelles Verbot. Besitz und Verkauf seien legal, solange Aufnahmen durch ein optisches Signal deutlich erkennbar bleiben.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft prüft aktuell den Eingang der Anzeige. MediaMarktSaturn erklärte, den Vorgang ernst zu nehmen und Lieferanten vertraglich auf die Einhaltung von Gesetzen zu verpflichten.
Meta wiederum weist die Vorwürfe zurück. Der Konzern betont, dass die Brillen bereits in der Vergangenheit von deutschen Behörden geprüft worden seien.
