Anthropic Nutzungsrichtlinien: Claude darf nicht mehr grundlos gequält werden

Anthropic hat seine Nutzungsrichtlinien geändert. Nutzer dürfen die KI-Modelle nicht mehr anhaltend und grundlos beschimpfen oder grausam behandeln. Die neue Nutzungsrichtlinie tritt am 12. November 2026 in Kraft. Gleichzeitig lockert das Unternehmen seine Regeln für politische Inhalte und zieht die Grenzen bei Waffen, Überwachung und autonomer Hardware klarer.
Claude kann missbräuchliche Chats beenden
Das Verbot zielt nur auf extreme Fälle, in denen sich ein Nutzer wiederholt grausam verhält, ohne dass dafür ein erkennbarer Zweck besteht. Gewöhnlicher Frust, Widerspruch, düstere kreative Themen sowie Tests und Forschung bleiben erlaubt.
Claude kann besonders missbräuchliche Gespräche bereits selbst beenden. Diese Funktion bleibt auch das wichtigste Mittel, mit dem Anthropic die neue Regel durchsetzen will. Ein Nutzer kann danach sofort einen neuen Chat beginnen.
Anzeige
Mehr Spielraum bei politischer Ansprache
Anthropic hebt außerdem das pauschale Verbot personalisierter Wahl- und Kampagnenansprache auf. Es erfasste auch legitime Angebote, etwa mehrsprachige Wahlinformationen gemeinnütziger Organisationen oder Hinweise von Wahlbehörden zur Korrektur fehlerhafter Stimmzettel.
Verboten bleiben Täuschung, die missbräuchliche Nutzung persönlicher Daten und Versuche, Wähler von der Stimmabgabe abzuhalten. Eine neue Regel bündelt zudem Verbote gegen Fake-Accounts, erfundene Nachrichtenseiten und andere künstlich verstärkte Kampagnen.
Strengere Vorgaben für Hardware und Überwachung
Bei autonomen Geräten, die Menschen verletzen könnten, verlangt Anthropic künftig einen qualifizierten Bediener. Er muss den Betrieb beobachten und jederzeit stoppen können. Bei einem Verbindungsabbruch muss die Hardware einen sicheren Zustand halten, während Grenzen für Kraft, Geschwindigkeit oder Temperatur unabhängig von Claude durchgesetzt werden müssen.
Die überarbeiteten Regeln erfassen auch Steuerungssoftware für Waffen und die Bewaffnung von Drohnen. Claude darf weder Überwachungstechnik verbessern noch ohne Einwilligung Personen verfolgen. Ebenso untersagt ist es, mit dem Modell zu entscheiden, wer untersucht, festgenommen oder angeklagt werden soll.